Krankenkassenumzug
Kaufbeuren
Krankenkassenumzug
Kaufbeuren
Kranken-
kassenumzug
diskret und prüffähig
Eine Krankenhausentlassung steht an, ein Pflegegrad ist bewilligt oder die jetzige Wohnung passt nach einer Diagnose nicht mehr. In dieser Lebenslage tauchen drei Fragen gleichzeitig auf: Wer zahlt den Umzug, welche Nachweise verlangt die Kasse, und wie läuft das Ganze würdevoll ab. Endraß Umzüge wickelt gesundheitsbedingte Umzüge ab — mit prüffähigem Voranschlag, der den Anforderungen von Krankenkasse, Pflegekasse oder Sozialamt entspricht.
Wir klären mit Ihnen vorab, welcher Kostenträger zuständig ist, erstellen den prüffähigen Kostenvoranschlag und führen den Umzug erst dann durch, wenn die schriftliche Zusage Ihrer Kasse vorliegt.
Krankenkasse, Pflegekasse oder Sozialamt – wer zahlt was
Die wichtigste Klarstellung vorab:
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Umzug nicht als Regelleistung. Häufig wird das anders erwartet, weil unter dem Stichwort „Umzug auf Krankenkasse“ verschiedene Leistungen vermischt werden. Tatsächlich greifen je nach Situation drei unterschiedliche Kostenträger mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Damit Sie keinen Antrag an die falsche Stelle richten, finden Sie die Zuständigkeiten hier in der Übersicht.
Bei Fragen sprechen wir die richtige Anlaufstelle gemeinsam mit Ihnen vor der Antragstellung durch.
| Kostenträger | Wann zuständig | Was übernommen wird |
|---|---|---|
| Pflegekasse | Pflegegrad 1 oder höher liegt vor | Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach §40 Abs. 4 SGB XI bis 4.180 € pro Maßnahme |
| Krankenkasse | Medizinisch zwingender Umzug, kein Selbstvollzug möglich | Einzelfallentscheidung, kein Rechtsanspruch, nur in begründeten Härtefällen |
| Sozialamt / Jobcenter | Bezug von Sozialleistungen oder Bürgergeld | Umzugskosten nach §22 SGB II oder §35 SGB XII bei vorliegender Zusicherung |
Wenn Sie sich unsicher sind, in welche Kategorie Ihre Situation fällt, hilft eine kurze Anamnese: Liegt ein Pflegegrad vor und geht es um Umbau in der Wohnung, ist die Pflegekasse zuständig. Geht es um den Umzug selbst und Sie beziehen laufende Sozialleistungen, ist Sozialamt oder Jobcenter der richtige Adressat — siehe dazu unsere Seite Behördenumzug. Bleibt der Umzug aus rein medizinischen Gründen ohne Pflegegrad oder Sozialleistungsbezug, prüfen Sie eine Einzelfallanfrage bei Ihrer Krankenkasse mit einem ärztlichen Attest des behandelnden Facharztes.
Wann die Krankenkasse einen Umzug übernehmen kann
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine Einzelfallentscheidung — die Voraussetzungen sind eng gefasst. Erfahrungsgemäß sind die folgenden Punkte zentral, damit ein Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Unterlagen Sie zusammenstellen sollten, bevor Sie sich an Ihre Sachbearbeitung wenden.
Wichtig zur ehrlichen Einordnung:
Auch bei Erfüllung aller Punkte besteht kein Rechtsanspruch — die Kasse entscheidet im Einzelfall. Versprechen wir Ihnen nicht, dass Ihre Kasse den Umzug übernimmt. Was wir versprechen können: einen Kostenvoranschlag, der den Anforderungen Ihrer Sachbearbeitung gerecht wird, und die Bereitschaft, mit Ihrer Kasse zu kommunizieren, wenn Rückfragen zur Kalkulation auftauchen. So vermeiden Sie, dass der Antrag aus formalen Gründen scheitert, und erhalten eine sachliche Entscheidungsgrundlage von Ihrer Kasse.
Voraussetzungen der Einzelfallprüfung:
-
Ärztliches Attest des behandelnden Facharztes
-
Begründung der medizinischen Notwendigkeit
-
Nachweis, dass Selbstvollzug
nicht möglich ist -
Pflegegrad oder
Schwerbehinderung aktuell -
Zielwohnung medizinisch geeignet (barrierefrei)
-
Pflegegrad oder
Schwerbehinderung aktuell -
Antrag und Kostenvoranschlag vor dem Umzug
Pflegekasse und
§40 SGB XI
Bei vorliegendem Pflegegrad ist die Pflegekasse der häufigere Kostenträger im Zusammenhang mit Umzug und Wohnsituation. Sie übernimmt nach §40 Abs. 4 SGB XI sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme — Stand 2026.
Das bedeutet konkret:
Umbauten in der Wohnung, die das Leben mit Pflegebedürftigkeit erleichtern. Klassisch sind ebenerdige Duschen, Türverbreiterungen für Rollstühle, Treppenlifte oder fest installierte Haltegriffe. Sind mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt betroffen, kann der Höchstbetrag entsprechend mehrfach gewährt werden, bis zu insgesamt 16.720 €.
-
Voraussetzung: Pflegegrad
Mindestens Pflegegrad 1 muss bewilligt sein. Antrag auf Pflegegrad läuft bei MD oder Medicproof, wenn noch nicht erfolgt. -
Antrag vor der Maßnahme
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Maßnahme darf erst nach schriftlicher Zusage starten. -
Maßnahme statt Umzug
§40 SGB XI deckt Umbau am bestehenden Wohnort. Klassischer Umzug ist nicht abgedeckt — dafür ggf. Krankenkasse-Einzelfall oder Sozialamt. -
Eigenanteil bleibt offen
4.180 € sind die Obergrenze pro Maßnahme. Höhere Kosten trägt der Versicherte selbst, wenn keine weitere Bezuschussung greift.
Wenn der Umzug selbst Teil der wohnumfeldverbessernden Maßnahme ist — etwa weil eine bereits barrierefreie Wohnung bezogen wird, in die der bisherige Hausstand eingebracht wird — ist die rechtliche Lage uneinheitlich. Manche Pflegekassen erkennen anteilige Umzugskosten als notwendige Maßnahme an, andere lehnen das ab.
Wir empfehlen, die Anfrage konkret und mit dokumentiertem Bezug zur Pflegesituation zu stellen, und liefern Ihnen den prüffähigen Kostenvoranschlag, den Ihre Kasse für die Entscheidung braucht.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das genau auf Ihren Umzug zugeschnitten ist. Ohne versteckte Kosten, ohne Nachforderungen.
Oder nutzen Sie unseren Kostenrechner.
Was wir bei einem
Krankenkassenumzug leisten
Unser Auftrag beginnt nicht erst beim Umzugstag, sondern bei der Klärung der Kostenträgerlage.
Wir orientieren uns an den Vorgaben von Krankenkasse, Pflegekasse und Sozialamt — der prüffähige Voranschlag entspricht den Anforderungen der jeweiligen Sachbearbeitung. Sie erhalten von uns kein Call-Center-Angebot, sondern direkten Kontakt zum Inhaber Florian Endraß — ein wichtiger Punkt für pflegebedürftige Klienten und ihre Angehörigen, die in dieser Lebenssituation Verlässlichkeit brauchen.
Unsere Leistungen im Überblick:
-
Prüffähige Kostenvoranschläge
nach Kassenvorgabe -
Diskreter Umgang mit pflegebedürftigen Klienten
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Transport von Pflegebett, Rollstuhl, Hilfsmitteln
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Direkter Draht zum Inhaber, kein Call-Center
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Koordination mit Pflegedienst und Sozialdienst
-
Kombination mit Räumung der Altwohnung möglich
Diskreter Umgang
Würdevoller Umgang mit pflegebedürftigen Klienten. Kein Hinweis auf Kostenträger gegenüber Nachbarn oder Vermieter. Termine in Abstimmung mit Pflegedienst.
Umgang mit Hilfsmitteln
Pflegebett und Rollstuhl transportieren wir mit Sorgfalt. Aufbau spezialisierter Hilfsmittel (z.B. Treppenlift) übernehmen Hersteller oder Sanitätshäuser — wir koordinieren die Termine.
Direkter Draht zum Inhaber
Direkter Draht zum Inhaber, kein Call-Center. Verbindliche Aussagen, persönliche Rückmeldung, Termin auch bei kurzfristigem Bedarf.
Koordination mit Pflegedienst
Termin- und Ablaufabstimmung mit ambulantem Pflegedienst oder Sozialdienst — auf Wunsch und nach Absprache mit Ihnen
Räumung im selben Auftrag
Wenn die Altwohnung leergeräumt wird, übernehmen wir die Entrümpelung mit besenreiner Übergabe kombiniert.
Nach dem Umzug –
Nachweise für die Akte
Wir geben den Klienten nach dem Umzugstag nicht aus der Hand: Auf Wunsch bestätigen wir Ihrer Sachbearbeitung schriftlich die ordnungsgemäße Durchführung und legen der Rechnung die Nachweise bei, die für die Akte gebraucht werden. Bei Klienten mit Pflegegrad sind das in der Regel der Versicherungsnachweis für das Umzugsgut, eine Übergabebestätigung und auf Anfrage Bilddokumentation der Aufstellung — sofern der Klient zustimmt.
So haben Sie als Sachbearbeitung oder als Angehörige alle Belege beisammen,ohne dass Nachfragen entstehen.
So läuft ein
Krankenkassenumzug bei uns ab.
Ihre Situation
Sie schildern uns telefonisch oder per E-Mail Ihre Situation: ärztliche Empfehlung, Pflegegrad, Zielwohnung. Wir klären, welcher Kostenträger zuständig ist.
Unterlagen
Zusammenstellung der nötigen Unterlagen für den Antrag.
Besichtigung
Vor-Ort-Besichtigung in Anwesenheit von Angehörigen oder Pflegedienst.
Kostenvoranschlag
Erstellung des prüffähigen Kostenvoranschlags nach Vorgabe Ihrer Kasse.
Sachbearbeitung
Übermittlung an die Sachbearbeitung; nach schriftlicher Kostenzusage vereinbaren wir den Termin.
Umzug
Durchführung des Umzugs — diskret, würdevoll, mit Sorgfalt für Hilfsmittel.
Rechnung
Prüffähige Rechnung mit allen Nachweisen für die Akte.
Der entscheidende Punkt im Ablauf
Wir starten den Umzug erst nach schriftlicher Zusage Ihrer Kasse. So vermeiden wir, dass der Klient in Vorleistung tritt oder dass Leistungen ohne Deckung erbracht werden. In dringenden Fällen — etwa nach einer Krankenhausentlassung mit kurzer Frist zur Rückgabe der Altwohnung — sprechen wir die zeitliche Lage konkret durch und finden gemeinsam einen Weg, der die Fristen einhält und die Kostendeckung sichert.
Bitte rufen Sie in solchen Fällen direkt an.
Wenn andere Themen zum
Krankenkassenumzug dazugehören
Bei vielen gesundheitsbedingten Umzügen geht es nicht nur um den Transport. Wenn der Umzug ins Pflegeheim, ins betreute Wohnen oder zu Angehörigen erfolgt, ist meist auch die Auflösung des bisherigen Hausstands ein Thema — sehen Sie dazu unseren Seniorenumzug-Service, der genau auf diese Lebenslage zugeschnitten ist. Wenn der Kostenträger ein Sozialamt oder Jobcenter ist und nicht die Kranken- oder Pflegekasse, finden Sie die passenden Informationen unter Behördenumzug.
Wir können alle drei Bereiche abdecken — Sie bekommen einen Ansprechpartner und einen kombinierten Voranschlag, statt mehrere Dienstleister koordinieren zu müssen.
Häufig gestellte Fragen zum Krankenkassenumzug
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Umzug nicht als Regelleistung — das ist die ehrliche Antwort, die wir Ihnen vorab geben möchten. In Einzelfällen kann eine Kostenübernahme erfolgen, wenn der Umzug medizinisch zwingend erforderlich ist und der Versicherte ihn nicht selbst durchführen kann. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest des behandelnden Facharztes mit klarer Begründung, in der Regel ein vorliegender Pflegegrad oder eine Schwerbehinderung sowie eine medizinisch geeignete Zielwohnung. Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und die Zusicherung schriftlich abgewartet werden. Häufiger zuständig ist die Pflegekasse nach §40 SGB XI für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Für eine Einzelfallprüfung benötigt Ihre Krankenkasse in der Regel ein ärztliches Attest des behandelnden Facharztes, in dem die medizinische Notwendigkeit und die Unmöglichkeit des Selbstvollzugs konkret begründet werden. Ergänzend werden Nachweise zum Pflegegrad oder zur Schwerbehinderung verlangt sowie eine Beschreibung der medizinischen Eignung der Zielwohnung. Von uns erhalten Sie einen prüffähigen Kostenvoranschlag mit Volumen, Strecke, Zeitaufwand, Personal- und Materialkosten — einzeln aufgeschlüsselt und mit separater Mehrwertsteuer. Konkrete Anforderungen unterscheiden sich je nach Kasse — wir empfehlen, die individuelle Sachbearbeitung vorab nach den geforderten Unterlagen zu fragen.
Die Abrechnung erfolgt nach Erhalt der schriftlichen Kostenzusage und Durchführung des Umzugs. Sie erhalten von uns eine prüffähige Rechnung mit allen Positionen einzeln aufgeschlüsselt — entsprechend der Posten aus dem Voranschlag. Beigelegt werden auf Wunsch Versicherungsnachweis für das Umzugsgut, schriftliche Übergabebestätigung und bei Bedarf fotografische Dokumentation. Ob die Rechnung direkt an die Kasse geht oder zunächst an Sie und dann von Ihnen bei der Kasse eingereicht wird, hängt von Ihrer Kasse ab — bei Sozialamt und Jobcenter ist die Direktabrechnung üblich, bei Kranken- und Pflegekassen oft nicht. Klären Sie das bitte vorab mit Ihrer Sachbearbeitung.
Den Antrag stellt grundsätzlich der Versicherte selbst — also Sie als Patient oder Patientin oder ein Angehöriger mit Vollmacht. Wir können Ihnen die Antragstellung nicht abnehmen, das ist gesetzlich nicht zulässig. Was wir leisten können: Wir liefern den prüffähigen Kostenvoranschlag, den Sie dem Antrag beifügen, und stehen Ihrer Sachbearbeitung für Rückfragen zur Kalkulation zur Verfügung. Wenn Sie bereits einen Sozialdienst oder Pflegedienst eingebunden haben, koordinieren wir uns auf Wunsch direkt mit dieser Stelle. Bei Bedarf vermitteln wir auch eine erste Orientierung zu den richtigen Ansprechpartnern bei Ihrer Kasse.
Wir sind ein Umzugsunternehmen und keine Sanitär- oder Bauhandwerksfirma — bauliche Anpassungen wie ebenerdige Duschen oder fest installierte Treppenlifte führen wir nicht selbst aus. Was wir leisten: Transport und Aufstellung von medizinischen Hilfsmitteln wie Pflegebett, Rollstuhl, mobilem Treppensteiger oder fertig montierten Haltegriffen am neuen Wohnort. Wir sorgen dafür, dass die Hilfsmittel beim Einzug funktionsfähig aufgestellt sind und der Klient stabil in der neuen Wohnung ankommt. Für bauliche Maßnahmen (z.B. barrierefreier Umbau) verweisen wir auf Anfrage an Handwerksbetriebe aus dem Allgäu.
Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihrer Kasse, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und gegebenenfalls einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst ab. Erfahrungsgemäß dauert die Prüfung einer Einzelfallanfrage bei der Krankenkasse zwischen vier und acht Wochen, bei der Pflegekasse für Maßnahmen nach §40 SGB XI ähnlich lang — gegebenenfalls inklusive MD-Begutachtung. Bei zeitlicher Dringlichkeit nach einer Krankenhausentlassung lohnt eine telefonische Vorab-Klärung mit der Sachbearbeitung. Bitte planen Sie die Bearbeitungszeit ein und stellen Sie den Antrag, sobald die medizinische Lage absehbar ist — nicht erst kurz vor dem geplanten Umzugstermin.
Direkter Kontakt zum Inhaber
Wir packen das — gemeinsam.
Für die erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Schilderung der Situation: medizinische Lage, vorliegender Pflegegrad falls vorhanden, geplante Zielwohnung und gewünschter Zeitraum. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung zur Kostenträgerlage und einem Vorschlag für den Besichtigungstermin zurück. Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.